Mit der Februar-Abrechnung kommt für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie die erste Sonderzahlung des Jahres.
Dies sieht der Tarifvertrag zum tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG) vor. Die Sonderzahlung nennt sich Zusatzbetrag (ZUB).
Der Zusatzbetrag steigt in diesem Jahr um 8% auf 26,5% der ERA-Entgeltgruppe 7, was 952 Euro entspricht. Diese Erhöhung wurde in der letzten Tarifrunde 2024 erkämpft.
Der ZUB ist neben zusätzlichem Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und dem tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG) und dem Trafobaustein eine jährliche Sonderzahlung in der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie.
Den Zusatzbetrag zahlen die Arbeitgeber den Beschäftigten nicht freiwillig, sondern aufgrund unserer Tarifverträge. Hier findet ihr den genauen Wortlaut des Tarifvertrags zum tariflichen Zusatzgeld.
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