Aus den Betrieben Neues Rahmenwerk schützt Abfindungen – aber nicht Arbeitsplätze

Bei dem IT Riesen SAP läuft zum Ende des Jahres die bisherige Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung aus, nun wurde eine vereinbart, dabei uns fehlt es an wesentlichen Zusagen für die Beschäftigten.

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1. Oktober 2026 1. Oktober 2026


Die auslaufende Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung bei SAP wird nicht verlängert. Stattdessen haben Betriebsrat und Arbeitgeberin eine neue Rahmenbetriebsvereinbarung zur Begleitung von Reorganisationen verhandelt. Für Teile des Betriebsrats und für die IG Metall ist das Ergebnis in zentralen Punkten unbefriedigend.

Wo es früher noch hieß, Weiterbeschäftigung und Erhalt der Arbeitsplätze hätten „oberste Priorität", ist nun nur noch von einer „sozial verantwortungsvollen Begleitung von Veränderungsprozessen" die Rede. Ein ausdrücklicher Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen fehlt weiterhin. Die Vereinbarung regelt vor allem die Höhe von Abfindungen – ein Preisschild für Entlassungen und kein Schutz über den gesetzlichen Kündigungsschutz hinaus. Soziale Kriterien bei der Auswahl Betroffener oder bei der Zuweisung neuer Stellen ließ die Arbeitgeberin nicht zu. Auch auf verbindliche Fristen, binnen derer ein neues Stellenangebot vorliegen muss, wollte sich SAP nicht einlassen.

Der SAP-Vorstandsvorsitzende Christian Klein erklärte kürzlich bei einer Goldman-Sachs-Veranstaltung: „Wir müssen die Belegschaft transformieren. Bis Ende nächsten Jahres werden Sie nicht mehr dieselbe Belegschaft sehen wie heute.“ Vor diesem Hintergrund bewerten Teile des Betriebsrats und die Gewerkschaft die neue Vereinbarung mit Sorge.

„Was uns vorliegt, ist kein Beschäftigungsschutz – es ist ein Abwicklungsrahmen mit einem Preisschild für Arbeitsplätze. Die Beschäftigten brauchen eine verbindliche Zusage zur Weiterbeschäftigung und entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen.“  meint Eberhard Schick Betriebsratsmitglied der Liste ProMitbestimmung dazu.

„SAP hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass Personalumbau fair gestaltet werden kann. Die Programme P23 und P25 waren kein Selbstläufer – sie waren das Ergebnis einer Betriebskultur, die durch den Betriebsrat mitgeprägt wurde. Aber eine Betriebsvereinbarung, die auf das Wohlwollen des Managements setzt, ist keine verlässliche Grundlage. Wir erwarten, dass soziale Kriterien und klare Fristen rechtsverbindlich verankert werden. Die Beschäftigten bei SAP haben das verdient." ergänzt Julia Wegner, Gewerkschaftssekretäin der IG Metall Heidelberg.

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